§57a Überprüfung

 

Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug nach §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen. Markenunabhängig, kompetent und kostengünstig.

 

Die Überprüfung ist gesetzlich vorgesehen und der Gesetzgeber verlangt eine genaue Überprüfung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges durch eine zertifigzierte und geschulte Werkstätte.

 
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    PKW bis 3,5t, Motorräder und Anhänger
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    Drei Jahre nach der Erstanmeldung Ihres Fahrzeugs muss das Pickerl das erste Mal gemacht werden
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    Zwei Jahre nach dieser Überprüfung wieder
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    Ab dem Alter von 5 Jahren muss Ihr Fahrzeug jährlich zur Überprüfung
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    faire Preise
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    schnelle Terminvereinbarung
 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Tel.: +43 (680) 12 80 310
E-Mail: office@kfz-polaschek.at